Swiss Dental Laboratories hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung SZV wichtige Begleitdokumente zum GAV erarbeitet. Bezüglich Arbeitssicherheit (EKAS) ist ein verbandseigenes Handbuch erhältlich. Der Nachweis der Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit ist für Betriebe mit fünf oder mehr Mitarbeitenden obligatorisch.
Arbeitsrecht
Der GAV zwischen Swiss Dental Laboratories und der SZV regelt die Grundlagen der Arbeitsverhältnisse in der Zahntechnik. Er lässt dank seiner tiefen Regelungsdichte Raum für massgeschneiderte einzelvertragliche Lösungen für die verschiedenen Betriebstypen.
Auf der Website der paritätischen Kommission Zahntechnik finden Sie den GAV als PDF-Download. Dieser kann bei der PK Zahntechnik ebenfalls als Printversion (Büchlein) bestellt werden.
Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, schriftliche Arbeitsverträge abzuschliessen. Das untenstehende Formular erleichtert den Betrieben die Abfassung. Einzelarbeitsvertäge dienen insbesondere der Festlegung von individuellen Abmachungen zwischen Betrieb und Mitarbeitenden. Diese Abmachungen dürfen Mitarbeitende nicht schlechter stellen als die entsprechenden Bestimmungen des GAV.